AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma TE-BOHRTEC eK

Maßgeblichkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Par. 1

Die AGB sind Vertragsbestandteil.

Allgemeine Geschäfts- oder Zahlungsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Stillschweigen der Firma TE-BOHRTEC eK, Meisenweg 5, 32339 Espelkamp, gilt nicht als Anerkennung.

Par. 2

Verträge sowie Vereinbarungen über die Ergänzung, Änderung oder Aufhebung von Verträgen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Firma TE-BOHRTEC eK, Meisenweg 5, 32339 Espelkamp, verbindlich.

Par. 3

Mündlich oder fernmündlich erteilte Auskünfte oder Zusagen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Par. 4

Die AGB gelten nur insoweit, als die für diese Verträge genehmigten Vertragsmuster den AGB nicht entgegenstehen.


Geschäftsbedingungen für die Leistungen der Firma TE BOHRTEC eK

Par. 1

Das Einmessen der Bohrpunkte mit Angaben der Bohrdurchmesser und die Lage der Sägeschnitte erfolgt durch den Auftraggeber. Die Pläne des Auftraggebers werden von der Firma TE-BOHRTEC eK, Meisenweg 5, 32339 Espelkamp, nicht auf ihre Richtigkeit geprüft. Für Schäden oder Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder dem Nichteinmessen ergeben, übernimmt die Firma TE-BOHRTEC eK, Meisenweg 5, 32339 Espelkamp, keine Haftung.

1. Vom Auftraggeber sind Wasser und Energie (220V/16Amp. und 380V/32Amp.) zur Verfügung zu stellen.

2. Alle vom Auftraggeber durchzuführenden Vorbereitungsarbeiten (u.a.Einmessen, Gerüstbau, Energie) müssen so rechtzeitig abgeschlossen werden, das dem Bohrdienst keinerlei Wartezeiten entstehen. Etwaige Wartezeiten werden mit den aufgeführten Stundensätzen berechnet.

3. Eine Arbeitsunterbrechung kann vom Auftraggeber nur nach rechtzeitiger Vereinbarung mit der Firma TE-BOHRTEC eK, Meisenweg 5, 32339 Espelkamp veranlasst werden. Daraus und aus bauseitigem Nichtbeachten der Unfallverhütungsvorschriften entstehende Wartezeiten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Kosten, die dadurch entstehen, dass Bohreinsatz- wagen der Firma TE-BOHRTEC eK, Meisenweg 5, 32339 Espelkamp, aufgrund einer schlechten Baustellenzufahrt nur mit Hilfe zusätzlicher Fahrzeuge die Baustelle erreichen können, trägt der Auftraggeber ebenso wie die infolgedessen anfallenden Kosten für Wartezeiten.

5. Der Auftraggeber hat auf seine Kosten rechtzeitig alle für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Sondergenehmigungen (u.a. Sonntagsarbeit) einzuholen. Bei Arbeiten im Ausland zusätzlich anfallende Kosten und Abgaben trägt der Auftraggeber.

Par. 2

Eine über Dauer der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und eine Sicherheitsleistung werden gem. §§ 13 und 14 VOG Teil A ausgeschlossen.

Par. 3

Für Schäden, die grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Firma TE-BOHRTEC eK, Meisenweg 5, 32339 Espelkamp, zurückzuführen sind, haftet diese

1. im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

2. Eine Haftung der Firma TE-BOHRTEC eK, Meisenweg 5, 32339 Espelkamp, für Wasserschäden ist ausgeschlossen.

3. Der Auftraggeber zeichnet den Mittelpunkt für den runden Durchbruch an, bei Wanddurchbrüchen Strich als Grenzmaß. Auf Wunsch zeichnet der Auftragnehmer die zu bearbeitende Stelle an. Bei diesen Punkten ist der Auftraggeber sicher, das im Hintergrund/ im Mauerwerk keine Wasser-, Strom o. Ä. Leitung verläuft, und übernimmt somit die Haftung für Folgeschäden. Firma TE-BOHRTEC eK, Meisenweg 5, 32339 Espelkamp übernimmt hierfür keinerlei Haftung und kommt nicht für diese Schäden auf.

Par. 4

Bei höherer Gewalt bzw. bei Schäden an Maschinen und Ausrüstung der Firma TE-BOHRTEC eK, Meisenweg 5, 32339 Espelkamp, oder deren Beauftragten kann die Auftragsdurchführung, ohne Regressanspruch des Auftraggebers unterbrochen werden. Die vorgegebenen Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei Terminüberschreitung sind Schadensersatzansprüche beiderseits ausgeschlossen.

Par. 5

Ergibt sich nach Arbeitsbeginn, dass die vorgefundenen Verhältnisse nicht den Verhältnissen entsprechen, die dem Angebot zugrunde lagen, ist die Firma TE-BOHRTEC eK, Meisenweg 5, 32339 Espelkamp, berechtigt, Nachforderungen zu stellen oder von der Auftragsdurchführung zurückzutreten.

Par. 6

1. Abrechungen aller von der Firma TE-BOHRTEC eK, Meisenweg 5, 32339 Espelkamp, erbrachten Leistungen und der verauslagten Kosten erfolgt auf der Grundlage der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung vorgelegten Auftragsberichte und des Angebots.

2. Alle Angebotspreise sind für die Dauer von drei Monaten verbindlich. Erstreckt sich die Auftragsdurchführung über einen längeren Zeitraum, so können Lohn- und Materialkostenerhöhung von über 5% bis zu 75% an den Auftraggeber weiterberechnet werden. Die Erhöhungen sind dem Auftraggeber schriftlich zu kündigen und nachzuweisen.

3. Bei Arbeiten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, kann die Firma TE-BOHRTEC eK, Meisenweg 5, 32339 Espelkamp, Abschlagsrechnungen erstellen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird immer zusätzlich ausgewiesen.

4. Die Durch- bzw. Weiterführung von Arbeiten kann von der Bezahlung von Abschlagsrechnungen bzw. von Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen abhängig gemacht werden. Werden diese innerhalb einer angemessenen Frist nicht erbracht, erlischt die Leistungspflicht der Firma TE-BOHRTEC eK, Meisenweg 5, 32339 Espelkamp, unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche seitens des Auftraggebers. Für die der Firma TE-BOHRTEC eK, Meisenweg 5, 32339 Espelkamp entstehenden Nachteile haftet der Auftraggeber.

Zahlungsbedingungen und Schlussbestimmungen

Par. 1

Die von der Firma TE-BOHRTEC eK, Meisenweg 5, 32339 Espelkamp in Rechnung gestellten Beträge sind abzüglich bereits geleisteter Abschlagszahlungen vom Auftraggeber ohne jeden weiteren Abzug auf eines der angegebenen Konten mit Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer innerhalb von 20 Tagen zu überweisen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist berechnen wir 4 % über dem Amtlichen Bundesbankdiskontsatz, ohne dass es einer in Verzugsetzung bedarf.

Par. 2

Auf den Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Par. 3

Erfüllungsort und Gerichtstand ist für beide Vertragsparteien Rahden.